Tennis- und Sportakademie Rheinland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tennis- und Sportakademie Rheinland

1. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennis- und Sportakademie Rheinland (nachfolgend TuS genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an die TuS zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die TuS ist in der Annahme des Angebots frei. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Verträge findet nicht statt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnungen der TuS sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.

3. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Trainer der TuS teilen die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung der Trainer bleibt der TuS vorbehalten. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der TuS auch während der Saison gestattet, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.
Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.

4. Trainingsdurchführung

Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.
Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze der Tennishallen dürfen nur mit geeigneten, sprich dem Hallenbelag entsprechendem Schuhwerk betreten werden.
Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem Trainer der TuS vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden.
Süßwaren jeglicher Art sind während des Trainings untersagt.
Glasflaschen, Gläser und nicht verschließbare Flaschen sind auf dem Hallenplatz nicht gestattet.
Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

5. Trainingskosten

Die Entrichtung der Trainingskosten erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug.
Gültig sind immer die vereinbarten Gesamtpreise. In diesem Gesamtpreis sind die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültige Umsatzsteuer und das Trainingsmaterial enthalten.

6. Ausgefallene Stunden

Im Rahmen des Mannschafts- oder Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.
Sofern vereinbarte Trainingstermine bzgl. Einzeltrainings nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die TuS unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der TuS, ihr Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Grundsätzlich können lediglich 2 Trainingstermine (Einzeltraining Tennis, Personal Training Fitness) pro Saison abgesagt werden. Alle weiteren Absagen durch den Kunden werden in Rechnung gestellt.
Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Falls beide Optionen nicht möglich sind, so werden die Kosten zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.
Sollte ein Trainingsbetrieb aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) nicht durchgeführt werden können, entfällt die Leistungsverpflichtung der TuS.

7. Ausschluss vom Training

Aus disziplinarischen Gründen kann ein Trainings- bzw. Kursteilnehmer befristet oder ganz von der Betreuung ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückerstattung besteht weder in diesem Fall, noch wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.

8. Corona-Pandemie

Sollte ein Trainingsbetrieb aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) nicht durchgeführt werden können, entfällt die Leistungsverpflichtung der TuS Rheinland. Sollte die Sportstätte aufgrund eines Lockdowns von örtlicher Seite aus geschlossen werden, können Sie die ausgefallenen Abo-Stunden während dieser oder der kommenden Wintersaison 2021/2022 zu einem beliebigen Zeitpunkt (Voraussetzung sind freie Hallenkapazitäten) nachgespielt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der ausgefallenen Stunden. Sollten Sie aufgrund der Corona-Pandemie Ihr gebuchtes Abonnement oder Ihr gebuchtes Training absagen, obwohl es zu keinem offiziellen Lockdown gekommen ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

9. Haftung

Die Haftung der TuS für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.

10. Allgemeine Geltungsregel

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten die Regelungen, die den beabsichtigten rechtlichen unwirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten erreichen.

11. Datenschutz und Verwendung von Bildmaterial

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.

Die TuS ist berechtigt, Bilder, Titel, Medienartikel, Erfolge, Namen etc. des Spielers ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden.

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